Unfallgutachten in Stade & Umland:

Unfallgutachten:
Kosten, Ablauf & Vorteile in 4 Minuten erklärt!

Kompetenz, Vertrauen, Ergebnis: Ihr Partner für unabhängige Unfallgutachten

Benjamin Bösch

Benjamin Bösch

Kfz-Sachverständiger & Kraftfahrzeugtechnikermeister

Unfall gehabt? Sofortige Hilfestellung bei Schadensabwicklung!

Schnell, unkompliziert, fair:

Ablauf mit Unfallgutachter Bösch

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall, Ihnen sind jedoch die Schadenhöhe & Ihre Rechte unbekannt? Ihr Kfz-Sachverständigenbüro Bösch im Raum Stade hilft: Mit einem versicherungsunabhängigen Unfallgutachten lassen wir schnell Fakten sprechen und setzen uns nach Ihrem Unfall konsequent für Ihre Interessen ein!

Warum alleine mit der Versicherung herumplagen und auf Ansprüche verzichten, wenn die Versicherung des Unfallverursachers für einen Kfz Gutachter aufkommt? Wir prüfen direkt Ihren Anspruch auf ein Unfallgutachten, damit Sie mobil bleiben.

1. Schritt:

Kontakt aufnehmen und Schaden melden, Erstberatung nutzen

2. Schritt:

Termin für Schadenbegutachtung, auch vor Ort möglich

3. Schritt:

Gutachtenerstellung meistens binnen 48 Stunden

4. Schritt:

Versand & Koordination: Übergabe an Versicherung, Anwalt & Werkstatt

Ihre Vorteile
mit Unfallgutachter Bösch

1. Anspruch auf Kostenübernahme für Unfallgutachten wird neutral geprüft

2. umfassende Beweisdokumentation & präzise Schadenskalkulation

3. Sicherstellung einer fachgerechten Reparatur (gerade bei Garantieansprüchen)

4. vollständige Anspruchsdurchsetzung mit unabhängigem Schadensgutachten

5. Leistungsstarkes Netzwerk für individuelle Regulierungslösungen

Überzeugt? Jetzt Unfallgutachten erstellen lassen, damit die anstehende Schadenregulierung sofort in Ihrem Interesse läuft!

Auf gegnerischen
Haftpflichtversicherer warten?

Schlechte Idee!

Bei klarer Unschuld (trotzdem an umfassende Beweissicherung mit Unfallbericht denken!) können Sie selbst aktiv werden und einen Unfallgutachter beauftragen, die gegnerische Versicherung ist nicht weisungsberechtigt. Je größer der Schaden, desto wichtiger ein neutrales Unfallgutachten. Wenn Sie sofort in die Werkstatt fahren, kommen mit einem Kostenvoranschlag weder Nutzungsausfallentschädigung noch Wertminderung auf Ihre Endabrechnung.

Wichtiger Gutachtertipp:
Vor Erteilung der Reparaturfreigabe sollten Sie nichts veranlassen, damit die Kostenübernahme gewährleistet ist.

Unfallgutachten:

Inhalt & Nutzen

Wer einen unverschuldeten Unfallschaden erlitten hat, muss ihn gegenüber der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung exakt beziffern können. Genau das leistet ein versicherungsunabhängiges Unfallgutachten in zahlenbasierter Form.

Alle Inhalte sind wichtig für Ihre finanziellen Interessen, wobei es um weit mehr als nur die Übernahme von Reparaturkosten für das Unfallfahrzeug geht:

Wenn es nicht nur beim Blechschaden bleibt:

Bösch hilft!

Sie sind beim Unfall verletzt worden? Lassen Sie dies zeitnah ärztlich attestieren und prüfen Sie mit einem Fachanwalt Ansprüche auf Schmerzensgeld. Wir vermitteln den Kontakt in unserem Sachverständigennetzwerk.

Unfall:

Kosten & Bagatellgrenze

Bei Fremdverschulden (Haftpflichtfall) ist es Ihr gutes und wichtigstes Recht als Unfallgeschädigter ein neutrales Unfallgutachten erstellen zu lassen. Oberhalb der Bagatellgrenze (oberhalb von ca. 1.000 Euro Schaden) trägt die gegnerische Autoversicherung die Kosten.

Fehleinschätzung kann sehr teuer werden

Unterschätzen Sie auch nach einem Parkrempler die Schadenshöhe nicht leichtfertig: Wir prüfen, ob mehr als ein Bagatellschaden vorliegt, was sich oft erst unter der Verkleidung und ggf. auch mit einer Rahmenvermessung zeigt.

Wie setzen sich die Kosten für Unfallgutachten zusammen?

Prinzipiell hängen die Gutachterkosten prozentual von der Schadenhöhe ab: Bei Reparaturkosten in Höhe von 5.000 Euro wird das Grundhonorar für Sachverständigenkosten bei etwa 800 Euro liegen. Dazu können weitere erstattungsfähige Kosten für Recherchen etc. kommen. Detaillierte Infos finden Sie unter Kosten für Gutachten.

Keine Vorkasse für Unfallgutachten bei Schadenregulierung

Durch eine Abtretungserklärung kommen Sie mit Kosten nicht in Berührung, wir können als Kfz Schadengutachter direkt mit dem eintrittspflichtigen Versicherer abrechnen.

Gut zu wissen! Haftpflicht- vs. Kaskofall

Auch Vollkaskoversicherungen erstatten Kosten für Sachverständigengutachten, meistens aber erst ab einer Schadenhöhe von 2.000 Euro.

Wichtiger Unterschied zum Haftpflichtgutachten:
Kaskoversicherer sind weisungsberechtigt, Sie können also nicht sofort selbst einen sachverständigen Gutachter beauftragen. Zudem ist eine etwaige Versicherungsbindung (insbesondere Werkstattbindung) der Kaskoversicherung zu prüfen.

Trotzdem sollten Sie ein auffällig niedriges Kaskogutachten überprüfen lassen, es geht um Ihr Geld (Stichwort Gegengutachten). Gerne prüfen wir Ihren Fall:

Reparatur oder Auszahlung:

Sie haben die Wahl

Was viele Geschädigte nicht wissen: Es gibt keinen Reparaturzwang. Sie können sich den Schaden bei fiktiver Abrechnung auch auszahlen lassen, was auch für Kaskoschäden gilt. Bei Totalschaden erstattet die Versicherung ohnehin die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Bei älteren Fahrzeugen und oberflächlichen Blechschäden macht das Sinn, da Sie frei über die Entschädigungszahlung verfügen können.

VORSICHT:

Fiktive Abrechnung nur mit unabhängiger Gutachterexpertise

Wir erleben leider sehr oft, dass Kfz-Versicherer wie Allianz, Verti oder HUK Coburg gerade bei fiktiver Abrechnung an den folgenden Schadensposten kürzen:

Sie sollten sich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht auf Basis des Unfallgutachtens gegen alle Kürzungen wehren, denn die meisten haben keinen Rechtsbestand. Einzig die Nichterstattung der Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung ist seit einer Reform zulässig.

Ich möchte meinen Schaden unabhängig begutachten lassen und alle Optionen prüfen:

Jetzt Kfz Unfallgutachter Benjamin Bösch beauftragen!

Checkliste:

Welche Fotos & Daten am Unfallort sofort sichern?

Wichtig:

Alle Unfallbeteiligten müssen am Unfallort bleiben und sich den Konsequenzen stellen, Fahrerflucht ist laut § 142 StGB strafbar. Die Sicherung der Unfallstelle hat absolute Priorität: Folgeunfälle sind zu vermeiden.

Das Wichtigste zuerst nach Unfall

Verschaffen Sie sich mit Ruhe einen Überblick (Unfallanalyse): Bei Verletzten sind Rettungskräfte per Notruf anzufordern, bis zum Eintreffen ist Erste Hilfe zu leisten.

Erst jetzt geht es an die wichtige Beweissicherung, um die Schuldfrage für eine reibungslose Schadensabwicklung klar zu belegen.

Die Beweissicherung am Unfallort ist ebenso wichtig wie das erstellte Schadengutachten: Überlassen Sie mit unserer Erfahrung nichts dem Zufall!

Noch am Unfallort Kfz Gutachter Bösch für Erstberatung anrufen:

FAQ zu Unfallgutachten

Das antwortet Ihr Kfz-Sachverständiger Bösch

Ja, bei Haftpflichtschaden müssen Sie nicht auf die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners warten oder um Erlaubnis bitten (kein Weisungsrecht). Gegnerische Versicherungsgutachter arbeiten NICHT in Ihrem Interesse. Bei klarer Sachlage dürfen Sie sich sofort an einen eigenen Kfz-Sachverständigen zur Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche wenden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) und andere Gerichte haben die Bagatellgrenze bei etwa 750 Euro bis 1.000 Euro Reparaturkosten gezogen. Darüber besteht Anspruch auf Kostenübernahme für ein Unfallgutachten, darunter reicht ein Kostenvorschlag oder Kurzgutachten. Wichtig! Schadenhöhe immer versicherungsunabhängig prüfen lassen. Nur Gutachten berücksichtigen Wertminderung & Nutzungsausfall.

Beim Kfz-Sachverständigenbüro Bösch sind Termine zeitnah verfügbar. So kann das Gutachten zeitnah binnen 48 Stunden erstellt sein und die Schadensregulierung Fahrt aufnehmen. Jetzt direkt Termin vereinbaren, wir bieten auch Fahrzeugbewertungen an: 0160 9374 64 82

In diesem Fall erfolgt die Regulierung mit der ermittelten Haftungsquote von 50 % für jede Partei. In diesem Szenario besteht die Option des Quotenvorrechts, beide Versicherungen teilen sich den Schaden gewissermaßen. Gerne beraten wir Sie zu dieser Option bei Verkehrsunfall mit Teilschuld.

Nach Unfall sofort, den richtigen Gutachter anrufen

Bösch bitte im Landkreis Stade!

Nach 4 Minuten Lesezeit wissen Sie jetzt, warum ein Unfallgutachten in vielen Schadensfällen eine unverzichtbare Basis ist. Mit dem Team rund um Kfz Gutachter Benjamin Bösch setzen Sie auf Service, Expertise und Qualitätsbewusstsein für alle relevanten Details.

Unabhängige Schadenregulierung gehört in Gutachterhände:

Jetzt Profihilfe anfordern!

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